Nach Angaben des Beschuldigten soll diese Zahlung durch Anrechnung von Eigenleistungen erbracht worden sein. Wie bereits ausgeführt, widerspricht diese Darstellung des Beschuldigten beiden Versionen der Schiffbauverträge wie auch der Offerte, in denen die Zahlung aller Raten mittels Banküberweisung resp. «in cash» vorgesehen waren. In den Akten finden sich zudem weitere Dokumente, die Bezug nehmen auf die Leistung dieser Anzahlung: - Im Bürgschaftsgesuch vom 25. Juni 2003 teilte der Beschuldigte dem BT.________ mit, die notwendigen Eigenmittel würden von ihm selbst eingebracht (pag. 04 003 288).