Es wird vom Beschuldigten allerdings nicht in Frage gestellt, dass unabhängig von den schriftlichen Verträgen schliesslich eine erste Ratenzahlung von 20% vereinbart gewesen sei: Auf dieser ersten Ratenzahlung baut die Argumentation der Verteidigung auf, wonach die Schiffsgesellschaften den Eigenfinanzierungsvorschriften durch die Leistung einer ersten Rate von 20% des Kaufpreises aus eigenen Mitteln nachgekommen seien. Es ist demnach unbestritten, dass gemäss den offiziellen, der CD.________ und dem BT.________ bekannten Vereinbarungen