2.6 beider Verträge hervor, dass die erste Rate nicht durch die Bank finanziert würde, was impliziert, dass sie aus den Eigenmitteln der Bestellerin geleistet werden sollte. Gemäss Schiffbauvertrag I betrug die erste Rate aber lediglich USD 100’000.00, gemäss Schiffbauvertrag II 25% des Preises (siehe Ziff. 23.1.2 oben). Es wird vom Beschuldigten allerdings nicht in Frage gestellt, dass unabhängig von den schriftlichen Verträgen schliesslich eine erste Ratenzahlung von 20% vereinbart gewesen sei: