23.1.4. Leistung der ersten Rate Gemäss Ziff. 13.1.f der Kreditverträge vom 22. März 2004 war vorgesehen, dass die Bestellerin 20% des Schiffspreises aus Eigenkapital als Anzahlung an BW.________ leisten sollte als erste von fünf gleich grossen Raten (vgl. Ziff. 3.1 der Kreditverträge; exemplarisch: pag. 04 003 169 ff.). Dies entspricht weder den Vereinbarungen im Schiffbauvertrag II noch im Schiffbauvertrag I. Es geht zwar aus Art. 2.6 beider Verträge hervor, dass die erste Rate nicht durch die Bank finanziert würde, was impliziert, dass sie aus den Eigenmitteln der Bestellerin geleistet werden sollte.