77 Zusammengefasst anerkennt die Kammer, wie schon die Vorinstanz, dass in den Kreditverträgen Elemente beider Schiffbauverträge zu finden sind. Für den angeklagten Sachverhalt ist jedoch primär von Bedeutung, dass die CD.________ für alle vier Schiffe vom höheren Kaufpreis ausging, und nicht, welche Dokumente ihr vorlagen. Gleiches gilt für das BT.________, welches die Kreditverträge mitunterzeichnet hat.