24 074 f. und pag. 24 084 ff.; I.________: pag. 24 124 f., pag. 24 130 f. und pag. 24 143 f.; L.________: pag. 24 187 f., pag. 24 195 f. und pag. 24 205 ff.). Da die CD.________ bei dieser Auszahlung davon ausging, die Schiffsgesellschaften hätten bereits eine erste Rate in derselben Höhe bezahlt, kann auch daraus nicht abgeleitet werden, die CD.________ sei vom Kaufpreis gemäss Schiffbauvertrag I ausgegangen: Die bezahlten Raten entsprechend zwar der 2.-4. Rate sowie dem Kaufpreis gemäss Schiffbauvertrag I, unter Berücksichtigung einer bereits geleisteten ersten Rate hingegen demjenigen des Schiffbauvertrags II.