Die Verteidigung brachte oberinstanzlich vor, es sei realitätsfremd, davon auszugehen, die CD.________ hätte den Schiffsgesellschaften Kredite gewährt, wenn ihr lediglich Entwürfe der Schiffbauverträge vorgelegen hätten. Weiter habe die CD.________ vier Schiffe finanziert, es gebe aber nur einen Vertrag mit dem höheren Kaufpreis und vier Verträge mit dem tieferen Preis. Auf Basis dieses einen Vertrags hätte die CD.________ nicht vier Kredite gesprochen. Den bei der CD.________ edierten Akten sei zudem zu entnehmen, dass die CD.