Dort wird explizit festgehalten, die Kreditnehmerin habe der Bank u.a. eine „copy of the executed buliding contract“, also eine Kopie des dann effektiv umgesetzten Schiffbauvertrags zuzustellen, bevor die Zahlungen geleistet würden. Wenn die Bank bereits eine oder allenfalls zwei unterzeichnete Versionen des Vertrags gehabt hätte, dann hätte es dieses Passus nicht bedurft. Was immer gleich blieb im Kontakt mit der CD.________ war der höhere Kaufpreis. Bereits die Finanzierungsofferte ging vom höheren Kaufpreis aus und alle vier Kreditverträge, nicht nur derjenige mit der J.________ AG, nannten den höheren Kaufpreis.