Nur das erklärt den „Mix“ aus verschiedenen Bestimmungen der beiden Verträge: Zwar enthält das loan agreement Elemente aus dem Vertrag I, insbesondere die fünf Teilzahlungen, das Auslieferdatum und der Begriff des „steel cutting“. Jedoch nennt das loan agreement unmissverständlich den höheren Preis gemäss Vertrag II: Wenn die Bank beide Verträge gekannt hätte, dann hätte sie zweifellos nicht den höheren Preis als gegeben erachtet und finanziert, sondern hätte nachgefragt, abgeklärt und letztlich einen Vertrag als massgeblich erachtet. Alles andere macht aus betriebswirtschaftlicher Sicht keinen Sinn: