Zu den insgesamt elf Schlüssen der Verteidigung ist Folgendes festzuhalten: - Dass der CD.________ beim Verfassen des loan agreements beide Schiffbauverträge vorgelegen haben müssen, ist entgegen den Ausführungen der Verteidigung nicht zwingend. Wie bereits angesprochen kommt das Gericht nach einer Analyse des loan agreements zum Schluss, dass die Bank bei dessen Ausarbeitung weder im Besitz des einen noch des anderen Vertrags war, sondern dass ihr ein Entwurf (oder allenfalls nur die Offerte mit zusätzlichen mündlichen Erläuterungen) vorgelegen haben muss. Nur das erklärt den „Mix“ aus verschiedenen Bestimmungen der beiden Verträge: