- Richtig ist weiter, dass in der Einleitung vom 31. Januar 2005 als Auslieferungsdatum die Rede ist wie im Schiffbauvertrag I, und nicht vom August 2004 wie im Schiffbauvertrag II. Jedoch ist in der Einleitung insbesondere eindeutig und unmissverständlich der Preis gemäss Schiffbauvertrag II, USD 11'174'500.00 und EUR 10'810'00.00 aufgeführt, worüber die Verteidigung hinwegsieht. - Zutreffend ist auch, dass in Ziff. 3.1(i) des loan agreements für die Zahlung der zweiten Tranche auf das „steel cutting“ verwiesen wird, ein Begriff, der nur im Schiffbauvertrag I, nicht aber im Schiffbauvertrag II vorkommt.