der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): - Richtig ist, dass in der Einleitung des loan agreements („recitals“) erwähnt wird, der Kaufpreis für das Schiff sei in „five equal installments“, also in fünf gleich grossen Teilzahlungen, zu zahlen. Der Schiffbauvertrag II spricht jedoch nur von vier Teilzahlungen. Die Teilzahlungen des Schiffbauvertrags I sind jedoch nicht „equal“, also nicht gleich gross, sondern unterschiedlich hoch, im Gegensatz zu denen des Schiffbauvertrags II, die alle vier gleich hoch sind.