74 Vertreter des BT.________ die Kreditverträge unterzeichnet haben, schliesst die Verteidigung daraus, der Schiffbauvertrag I und der darin vereinbarte Preis sei allen involvierten Parteien bekannt gewesen. Die Vorinstanz hat sich mit diesen Ausführungen einlässlich wie folgt auseinandergesetzt (pag. 18 1295 ff., S. 87 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): - Richtig ist, dass in der Einleitung des loan agreements („recitals“) erwähnt wird, der Kaufpreis für das Schiff sei in „five equal installments“, also in fünf gleich grossen Teilzahlungen, zu zahlen.