23.1.3. Kreditvertrag mit der CD.________ und daraus folgende Zahlungen Nächster Anhaltspunkt für die tatsächlichen Vereinbarungen zwischen dem Beschuldigten und BW.________ sind die Kreditverträge der Schiffsgesellschaften mit der CD.________ (Bank) und die entsprechenden Zahlungen an die BW.________. Alle vier Schiffsgesellschaften haben am 22. März 2004 mit der CD.________ (Bank) einen abgesehen von den Daten identischen Kreditvertrag unterzeichnet (pag. 04 003 169 ff., pag. 04 003 471 ff., pag. 04 003 484 ff. und pag. 04 003 501 ff.). Nach Ansicht der Verteidigung liegt diesen Kreditverträgen der Schiffbauvertrag I zugrunde.