__ wurden im Vergleich zum Schiffbauvertrag I nochmals zwei inhaltliche Änderungen vorgenommen. So war das Bestätigungsschreiben der finanzierenden Bank des Käufers gemäss Schiffbauvertrag I drei Tage vor der ersten Rate, nach den Schiffbauverträgen der V.________, I.________ und L.________ drei Tage vor der zweiten Rate einzureichen (Art. 2.6 der Schiffbauverträge). Die Frist für das Beibringen der ew.________ Baubewilligung wurde in den Schiffbauverträgen der V.________, I.________ und L.________ auf 90 Tage gesetzt, während sie im Schiffbauvertrag I noch 270 Tage betragen hatte (Art. 19 der Schiffbauverträge).