Wenn der Vertrag rückdatiert wurde, ist von einem bewussten Vorgehen auszugehen. Wenig glaubhaft ist sodann auch die sinngemässe Begründung, der Schiffbauvertrag I sei hinterher und ohne entsprechenden Vermerk auf den 4. August 2003 rückdatiert worden, weil die ew.________ Werft aufgrund ihrer Mentalität das Gesicht nicht habe verlieren wollen, nachdem sie einen Vertrag gemacht habe, der betreffend die Refundment Guarantee nicht funktioniert habe.