Wurde der Schiffbauvertrag I, wie vom Beschuldigten angegeben, drei Monate nach diesem Datum abgeschlossen, würde dies bedeuten, dass nicht nur vergessen wurde, das Datum der Unterschrift anzupassen, sondern auch Zahlungsfristen ohne irgendwelche Anmerkungen auf bereits vergangene Termine gelegt worden wären. Aufgrund der festgestellten Professionalität der Vertragswerke ist nicht plausibel, dass solche Unstimmigkeiten einem reinen Versehen geschuldet sind. Wenn der Vertrag rückdatiert wurde, ist von einem bewussten Vorgehen auszugehen.