Diese wurden im Vergleich zum Schiffbauvertrag II auf August und September 2003 vorverlegt, so dass die erste Rate (von nunmehr lediglich USD 100'000.00) bereits am 4. August 2003 – dem vermerkten Datum des Vertrags – geschuldet war. Wurde der Schiffbauvertrag I, wie vom Beschuldigten angegeben, drei Monate nach diesem Datum abgeschlossen, würde dies bedeuten, dass nicht nur vergessen wurde, das Datum der Unterschrift anzupassen, sondern auch Zahlungsfristen ohne irgendwelche Anmerkungen auf bereits vergangene Termine gelegt worden wären.