Mit Blick auf die ausführlichen vertraglichen Regelungen erscheint nicht glaubhaft, dass beim Abschluss des Schiffbauvertrags I vergessen wurde, das Datum anzupassen. Im Vergleich dazu wurde etwa der Vertragsentwurf vom 5. Juni 2003 deutlich als «Draft» gekennzeichnet, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass die Versionisierung der Dokumente gewissenhaft geführt wurde. Zudem wurden diverse Daten im Schiffbauvertrag I gegenüber dem Schiffbauvertrag II angepasst, darunter die Fälligkeitsdaten der ersten und zweiten Rate.