Aus diesen Dokumenten geht zum einen hervor, dass in den Verträgen Formulierungen verwendet wurden, die explizit Zahlungsmodalitäten in cash vorsehen. Dies erstaunt: Angesichts des ansonsten hohen Detailgrads der Verträge, der hohen Summe von CHF 6.25 Mio. pro Schiff, die durch Eigenleistungen beglichen worden sein soll, und dem Vorbringen der Verteidigung, wonach die Schiffe ohne Eigenleistung der Bestellerin nicht hätten gebaut werden können, wäre zu erwarten, dass die von der Bestellerin zu erbringenden Leistungen und deren Verrechnung mit dem Kaufpreis im Vertrag festgehalten würden.