70 tieferer Preis für die Schiffe vereinbart wurde, als in der Offerte, im Vertragsentwurf, im Bürgschaftsgesuch und im Schiffbauvertrag II festgehalten. Anders können die Formulierungen in der E-Mail vom 27. August 2003 nicht verstanden werden. Dies wird verstärkt durch die Antwort von DA.________, der die in der E-Mail festgehaltenen, tieferen Kaufpreise als «total costs» (Gesamtkosten) bezeichnete. Diese Wortwahl wäre nicht zu erwarten, wenn der tiefere Preis, wie vom Beschuldigten vorgebracht, lediglich der Nettopreis für die Schiffe dargestellt hätte.