Im Schiffbauvertrag I waren insgesamt fünf Teilzahlungen vorgesehen, sich zusammensetzend aus einer Anzahlung von USD 100'000.00, gefolgt von drei gleich hohen Raten sowie einer etwas tieferen letzten Rate. Im Schiffbauvertrag II wurden demgegenüber vier gleich hohe Raten vereinbart, je in der Höhe von 25% des Kaufpreises. Beide Verträge wurden vom Beschuldigten als Vertreter der J.________ AG und AJ.________ als Vertreter von BW.________ unterzeichnet. Im Schiffbauvertrag II war zusätzlich auch noch die Unterschrift eines CU.________ von CZ.________ Ltd. als Zeuge vorgesehen. Für die weiteren Unterschiede wird auf die zutreffende Gegenüberstellung der Vorinstanz verwiesen (pag.