Diese drei Verträge sind quasi identisch, tragen alle dasselbe Datum und entsprechen abgesehen von den Daten, einer geringen Abweichung im Preis sowie minimalen Unterschieden in Art. 2.6 und Art. 19 (siehe dazu sogleich) dem Schiffbauvertrag I. Der Hauptunterschied zwischen dem Schiffbauvertrag I und Schiffbauvertrag II betreffend J.________ liegt im Kaufpreis, der im Schiffbauvertrag I USD 2'283'500.00 und EUR 2'360'000.00 tiefer ist als im Schiffbauvertrag II. Im Schiffbauvertrag I waren insgesamt fünf Teilzahlungen vorgesehen, sich zusammensetzend aus einer Anzahlung von USD 100'000.00, gefolgt von drei gleich hohen Raten sowie einer etwas tieferen letzten Rate.