Total Amount of 2nd, 3rd and 4th Ship: USD 8’855’00 + EUR 8’450’000». - Je ein Shipbuildig Contract vom 19. Dezember 2003 mit einem Kaufpreis von USD 8'855'000.00 und EUR 8'450'000.00 betreffend V.________, I.________ und L.________ (pag. 04 003 329 ff., pag. 04 003 375 ff. und pag. 04 003 421 ff.). Wie die Vorinstanz korrekt festgehalten hat, liegen lediglich in Bezug auf die J.________ zwei verschiedene Verträge vor. Für die anderen drei Schiffe ist je nur ein Vertrag bekannt. Diese drei Verträge sind quasi identisch, tragen alle dasselbe Datum und entsprechen abgesehen von den Daten, einer geringen Abweichung im Preis sowie minimalen Unterschieden in Art.