Diese Entwicklung in den Aussagen weckt Zweifel an der Darstellung des Beschuldigten. Im Folgenden werden die Aussagen des Beschuldigten in der Gegenüberstellung mit den vorhandenen Dokumenten einer weiteren Würdigung unterzogen. 23.1.2. Wortlaut der Schiffbauverträge und Begleitdokumente Zur Verifizierung der Aussagen des Beschuldigten liegt es nahe, zunächst die entsprechenden Vertragsdokumente heranzuziehen. In den Akten liegen in diesem Zusammenhang folgende relevante Unterlagen: