Mentalität» beantwortete. Selbst wenn es dem Beschuldigten aufgrund des Zeitablaufs und mangelnden Zugriffs auf seine Unterlagen in den beiden Befragungen während der Untersuchungshaft nicht möglich war, sämtliche Fragen zu den Schiffbauverträgen detailliert zu beantworten (pag. 18 3289 Z. 7), erstaunen die teilweise tiefgreifenden Änderungen in den Aussagen, wie etwa die erstmalige Nennung der Refundment Guarantee als Grund für die Unterzeichnung des Schiffbauvertrags I in der Berufungsverhandlung. Diese Entwicklung in den Aussagen weckt Zweifel an der Darstellung des Beschuldigten.