68 geben wollen, sondern nur auf den reinen Werftkosten. Der Beweis für den späteren Abschluss des Vertrags mit dem tieferen Preis sei, dass die D.________ AG nur im tieferen Vertrag erwähnt worden sei. Im Zeitpunkt des Vertragsdatums [Anm.: 4. August 2003] habe es die D.________ AG noch gar nicht gegeben. Wenn man die Gutschrift und den Preis des tieferen Vertrags zusammenrechne, sei man wieder beim Vertrag mit dem höheren Betrag, diese seien eigentlich identisch.