Eine nochmals neue Darstellung erfolgte in der Einvernahme anlässlich der Berufungsverhandlung, in der der Beschuldigte erklärte, der höhere Vertrag sei zuerst abgeschlossen worden, der tiefere Vertrag sei erst nachher gekommen. Im Vertrag mit dem höheren Preis seien die Projektkosten inbegriffen gewesen, im tieferen nicht. Der Grund für den Abschluss des tieferen Vertrags sei einerseits gewesen, dass die Werft nicht auf den Projektkosten habe Steuern bezahlen wollen. Und andererseits, weil die Bank auf den Projektkosten keine Refundment Guarantee habe