Der Vertrag mit dem tieferen Preis sei nicht realistisch, er sei gemäss «AJ.________» für die Werft eine Optimierung gewesen (pag. 05 002 005 Z. 149). Der höhere Vertrag sei gelebt worden (pag. 05 002 006 Z. 173). Man müsse die Zahlungen anschauen, um zu sehen, welcher Vertrag gelebt worden sei (pag. 05 002 007 Z. 225). Der Schiffbauvertrag könne angepasst werden, weil es nie exakt sei und ständig Änderungen eintreffen könnten, ähnlich wie bei einem Hausbau (pag. 05 002 007 Z. 228). In der ersten Einvernahme ging der Beschuldigte also davon aus, zuerst sei der Vertrag mit dem tieferen Preis entstanden.