Auf die Frage, weshalb für den Kauf der J.________ zwei Verträge gleichen Datums aber mit unterschiedlichem Kaufpreis abgeschlossen wurden, gab der Beschuldigte im Verlauf des Verfahrens unterschiedliche Antworten: Auf Vorhalt der beiden Schiffbauverträge I und II sagte er am 28. Juni 2018, er nehme an, es sei nachverhandelt worden und im Verhältnis zur Werft sei der Vertrag mit dem höheren Preis anwendbar gewesen. Er könne sich nicht vorstellen, dass ein Schiff plötzlich über CHF 6 Mio. billiger sein solle, gerade wenn es um ein ew.________ Schiff gehe. Der kreditgebenden Bank sei wohl auch «der höhere» vorgelegt worden. Er wisse nicht mehr, welche Version dem BT.