ten, der Beschuldigte habe die erbrachten Eigenleistungen wie folgt kategorisiert und beziffert: Direkte Geldzahlungen (Bauaufsicht, Ausrüstungsgegenstände etc.) von CHF 1'961'707.00, indirekte Geldzahlungen (Personalkosten etc.) von CHF 1'196'000.00 und weitere Entschädigungen (Dienstleistungen, Finanzierung, Besicherung, Risikoabdeckung) von CHF 3'092’293.00 pro Schiff (pag. 18 2955). Wie diese präzise Bezifferung zu Stande kam, lässt sich weder dem Gutachten