05 001 002 Z. 48). In der zweiten Einvernahme am 5. Juli 2018 führte der Beschuldigte aus, die Anzahlung von 20% durch die Schiffsgesellschaft sei geleistet worden. Die Eigenmittel seien von den Projektkosten gekommen. Diese seien aktiviert und von der Werft gutgeschrieben worden. Die Werft habe schlussendlich das Geld nie erhalten, das seien ja die Projektkosten gewesen. Wo diese Projektkosten ausgewiesen seien, könne er nicht sagen (pag. 05 002 007 Z. 239, pag. 05 002 008 Z. 242, pag. 05 002 008 Z. 250, pag. 05 002 008 Z. 268, pag. 05 002 010 Z. 333 und pag. 05 002 010 Z. 346). Wenn «AJ.________» [Anm.: AJ.________, Vertreter von BW.