Damals wurde der Beschuldigte erstmals mit den Vorwürfen konfrontiert, er habe Bau- und Erwerbspreise behauptet und mit gefälschten Urkunden belegt, die nicht den dem Schiffbauer bezahlten Preisen entsprochen hätten. Dadurch habe er die Verbürgung von überhöhten Kreditbeträgen veranlasst und sich unrechtmässig bereichert. Auf diese Vorhalte antwortete der Beschuldigte, er könne das nicht nachvollziehen. Es könne nur sein, dass man bei den Erwerbskosten den Bauzins, die Bauaufsicht und das Outfitting nicht berücksichtigt habe. Das sei Bestandteil des Schiffspreises (pag. 05 001 002 Z. 48).