der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Da sämtlichen Anklagepunkten dieses Sachverhaltskomplexes ein gemeinsamer Sachverhalt zu Grunde liegt, wird vorab eine Beweiswürdigung über diesen Grundsachverhalt geführt. Danach wird der Sachverhalt für die einzelnen Anklagepunkte thematisiert.