Diese habe die Eigenleistungen wiederum an BW.________ verkauft, wobei die Kaufpreisforderung für die Eigenleistungen im Rahmen der ersten Rate an den Schiffspreis angerechnet worden sei. Vor dieser Verrechnung habe die CR.________ die entsprechende Forderung auf Kredit an die D.________ AG verkauft, was dem Darlehen von CHF 25 Mio. entspreche. Die D.________ AG habe die Forderung wiederum auf Kredit an die Schiffsgesellschaften verkauft, was die vier Darlehen von CHF 6.25 Mio. ergebe. Die Darlehen seien demnach werthaltig und sämtliche damit zusammenhängende Transaktionen seien rechtmässig erfolgt.