63 Damit einhergehend bestreitet der Beschuldigte, dass die Darlehen der CR.________ gegenüber der D.________ AG und die daraus entstandenen Darlehen an die vier Schiffsgesellschaften fiktiv gewesen seien. Diese Darlehen hätten ihren Ursprung in den genannten Projektkosten: Die geleisteten Projektarbeiten seien in der Bilanz der D.________ AG aktiviert und (aus steuerlichen Gründen) an die CR.________ verkauft worden. Diese habe die Eigenleistungen wiederum an BW.