Dies erkläre die Differenz des Preises in den beiden Verträgen: Im Vertrag mit dem höheren Preis seien die Projektkosten miteingerechnet, im Vertrag mit dem tieferen Preis seien diese nicht enthalten. Abgesehen davon seien die Verträge im Grunde identisch. Die Anrechnung der Projektkosten sei konkret im Rahmen der ersten Anzahlung erfolgt, die nicht «in Cash» geleistet worden sei. Vielmehr habe die Werft den Wert der durch die D.________ AG / CC.________ AG geleisteten Arbeiten gutgeschrieben und an die Anzahlung angerechnet. Für die Bürgschaft sei der Gesamtschiffspreis inkl. der Eigenleistungen massgeblich gewesen.