21.2. Bestrittener Sachverhalt Nach Angaben des Beschuldigten wurden gegenüber dem BT.________ keine zu hohen Bau- und Erwerbskosten geltend gemacht: Im Preis gemäss dem abgegebenen Schiffbauvertrag (Schiffbauvertrag II) seien nicht nur die Bau- sondern auch die Projektkosten enthalten. Die entsprechenden Projektarbeiten seien von der D.________ AG resp. von der CC.________ AG geleistet und von der Werft an den Vertragspreis angerechnet worden. Dies erkläre die Differenz des Preises in den beiden Verträgen: