Auf Anweisung des Beschuldigten sei von diesen «Overpayments» ein Betrag von gesamthaft CHF 1'530'015.00 via Konti der D.________ AG und der W.________ an den Beschuldigten und dessen Ehefrau geflossen. Einen Anteil von insgesamt CHF 858’288.00 habe der Beschuldigte für den Bau und Erwerb einer Liegenschaft resp. den Kauf einer Segelyacht verwendet. Für die Einzelheiten der Vorwürfe wird auf die Anklageschrift verwiesen (pag. 18 001 ff.). 21. Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt