Diese faktisch nicht existenten Darlehen seien sodann verwendet worden, um das Aktienkapital der Schiffsgesellschaften mittels Verrechnungsliberierung zu erhöhen. Dadurch sei in den Bilanzen der Schiffsgesellschaften und der D.________ AG als Aktionärin über Jahre hinweg ein überhöhtes Eigenkapital ausgewiesen und im Rahmen der jährlichen Überprüfung dem BT.________ eingereicht worden. Als Folge des in Wirklichkeit tieferen Vertragspreises habe die finanzierende Bank der Werft zu hohe Beträge überwiesen. Auf Anweisung des Beschuldigten sei von diesen «Overpayments» ein Betrag von gesamthaft CHF 1'530'015.00 via Konti der D._____