4.2: Urkundenfälschung - Ziff. 5.1: Erschleichen einer falschen Beurkundung - Ziff. 5.2: Erschleichen einer falschen Beurkundung - Ziff. 7.1: Unterdrückung von Urkunden nach VStrR [rechtskräftig eingestellt] Das Verfahren wurde in Bezug auf einzelne Vorwürfe infolge Verjährung rechtskräftig eingestellt. Auch die Freisprüche von den Vorwürfen gemäss Ziff. 3.1.2 und Ziff. 3.1.3 sind rechtskräftig. Da die noch zu beurteilenden Sachverhalte unmittelbar mit den Einstellungen und Freisprüchen in Zusammenhang stehen, werden in der Beweiswürdigung auch diese Sachverhalte thematisiert.