Seine Aussagen waren offensichtlich vorbereitet, was angesichts des Zeitablaufs und des fortgeschrittenen Prozessstadiums weder erstaunt noch per se gegen die Glaubhaftigkeit der Aussagen spricht. Aufgrund des Zeitablaufs und der fehlenden Spontaneität in den Aussagen fokussiert sich die Aussagenanalyse allerdings in erster Linie auf die Stringenz der Aussagen sowie deren Vereinbarkeit mit den weiteren Beweismitteln. Ganz allgemein ist zudem zu erwähnen, dass beim Beschuldigten an der Berufungsverhandlung die Tendenz beobachtet wurde, die eigene Verantwortung auf