07 131 001 ff.). Den aktenkundigen Protokollen, E-Mails etc. kann entnommen werden, dass der Beschuldigte sowohl intern als auch gegenüber externen Partnern als Ansprechperson und Entscheidungsträger auftrat und die wichtigen Entscheide selber fällte. Exemplarisch dafür ist etwa, dass die Mitarbeiter des Beschuldigten heikle Fragen der Revisionsstelle oder der Bank nicht beantworten konnten und/oder durften, sondern offenbar klar war, dass der Beschuldigte diese Antworten liefern würde (pag. 04 005 148 f., pag. 04 006 002 ff. und pag. 07 510 181 ff.).