18 3278 f.). Darüber hinaus war der Beschuldigte sowohl bei der D.________ AG als auch bei den dazugehörigen Schiffsgesellschaften bis ins Jahr 2017 Mitglied des Verwaltungsrats, teilweise auch Verwaltungsratspräsident. Insbesondere war er Verwaltungsratspräsident der D.________ AG. Bis zur Liquidation verfügte der Beschuldigte in der D.________ AG sowie zeitweise auch in den Tochtergesellschaften über eine Einzelzeichnungsberechtigung (pag. 04 004 106 ff., pag. 04 005 430 ff., pag. 04 010 039 ff. und pag. 07 131 001 ff.).