18. Stellung des Beschuldigten in der Unternehmensgruppe Der Beschuldigte war während der gesamten angeklagten Zeitspanne direkt oder über die W.________ und CR.________ an der D.________ AG und damit an den zahlreichen Schiffsgesellschaften der D.________-Gruppe als Allein- oder Mehrheitsaktionär beteiligt. Die soeben aufgezeigten Dokumente lassen keinen anderen Schluss zu, auch wenn der Beschuldigte an der Berufungsverhandlung nach wie vor keine vollständige Transparenz in Bezug auf die Beteiligungsverhältnisse und Rollenverteilung in der D.________ AG, der W.________ und der CR.________ herstellte (pag. 18 3278 f.).