18 3298 Z. 6 ff.). Für die wesentlichen Meilensteine in der Geschichte der D.________-Gruppe und Details zu den einzelnen Beteiligungsverhältnissen wird auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 18 1261 ff., S. 53 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Hervorzuheben ist an dieser Stelle aber noch einmal, dass das Unternehmenskonstrukt mit dem Einbezug von ausländischen Gesellschaften ganz wesentlich den Zweck verfolgte, Steuern zu sparen. Dies wurde vom Beschuldigten in der Berufungsverhandlung nicht in Abrede gestellt (pag. 18 3298 Z. 27). Bezeichnend für das Vorgehen der D.______