07 152 031). Der Beschuldigte bestritt seine wirtschaftliche Berechtigung an der W.________ nicht, betonte jedoch, es sei bei ihrer Auflösung alles in die D.________ gegangen, nichts an Private (pag. 05 002 009 f. Z. 311 f.). Über die CR.________ finden sich in den Akten deutlich weniger Dokumente als über die D.________ AG und über die W.________, was gemäss dem Beschuldigten mit den kurzen Aktenaufbewahrungspflichten in CT.________ zusammenhänge (pag. 18 3290 Z. 4). Die Gesellschaft wurde 2003 in CT.________ gegründet und 2013 aufgelöst (pag. 04 001 355). Auch bei der CR.________ standen steuerliche Überlegungen im Vordergrund (pag. 04 005 995, pag. 04 006 007, pag.