56 genüber der Z.________(Bank) seine Stellung als «beneficial owner» und gab zudem an, die W.________ sei ein «cash collection tool» der CC.________ AG (pag. 0001 005, pag. 0001 026 und pag. 07 252 091). Im Jahr 2013 und 2014 wurde der Beschuldigte gegenüber der Z.________(Bank) immer noch als «beneficial owner» bezeichnet resp. als solcher aufgeführt (pag. 07 253 066 ff., pag. 07 253 083 ff., pag. 3003 221 ff., vgl. auch pag. 3002 057). Aufgelöst wurde die W.________ im Jahr 2017 (pag. 04 005 110 und pag. 04 005 566). Auch wenn der Beschuldigte an der Berufungsverhandlung angab, die W.__