Aus der Korrespondenz und den Buchhaltungsunterlagen der W.________ geht denn auch zweifelsfrei hervor, dass der Beschuldigte ab Ende der Neunzigerjahre die relevanten Entscheidungen in der W.________ traf und über das Gesellschaftsvermögen verfügte (exemplarisch: pag. 0001 083 und pag. 0002 001 ff.). In den Jahren 2000 und 2001 bestätigte der Beschuldigte ge-