Aufgrund dieser – teilweise sicherlich wohlgesonnenen – Charakterisierungen kann zumindest festgehalten werden, dass der Beschuldigte von seinen Partnern in der Zusammenarbeit als angenehm und umtriebig wahrgenommen wurde. Dass der Beschuldigte im beruflichen Umfeld gewinnend, freundlich, jovial und grosszügig auftrat, dürfte es ihm durchaus erleichtert haben, Geschäftspartner und Investoren von seinen Vorhaben zu überzeugen und Vertrauen aufzubauen.